Editorial aus den IOS-Informationen, Nr.3 / Oktober 2014 von Jürgen Jerger (Institut für Ost- und Südosteuropaforschung)
Was die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und der unerklärte Krieg an der ukrainischen Ostgrenze nicht schafft en, wurde durch den Abschuss des Flugs MH 17 am 17. Juli über der Ostukraine politisch durchsetzbar: Zum 1. August traten Sanktionen der Europäischen Union in Kraft , die deutlich hinausgehen über die seit März wirksamen Maßnahmen, die sich auf einzelne natürliche oder juristische Personen im Umfeld der russischen Regierung beschränkt hatten. Neben einer Verlängerung dieser Liste auf nunmehr 118 Einträge wurde ein Handelsembargo für Rüstungsgüter bzw. militärisch nutzbare Güter sowie für Technologie zur Ölförderung verhängt. Weiterhin wurde die Kapitalverkehrsfreiheit für fünf staatliche Banken in Russland eingeschränkt; sie können sich nun nicht mehr langfristiges Kapital in der EU besorgen und dort auch keine längerfristigen Anlagen mehr tätigen. In der gemeinsamen Erklärung von Rats und Kommissionspräsident wird der Grund für diese „Warnung“ an Russland in aller Klarheit benannt: „die illegale Annexion von Gebieten und die bewusste Destabilisierung eines souveränen Nachbarlandes“.