von Daniela Mathuber
In der Bibliothek unseres Instituts befindet sich Raubgut aus der NS-Zeit. Wie entdeckt man es Jahrzehnte später? Welche Geschichte erzählen betroffene Bücher, Zeitschriften und Karten? Unsere Autorin Daniela Mathuber sucht im Rahmen eines Forschungsprojekts nach betroffenen Medien. In der Serie „Walking into Spiderwebs“ auf diesem Blog stellt sie besondere Fundstücke und ihre Arbeit daran vor. Diesmal: NS-Raubgut aus einem rechtsextremen Verein – ein Restitutionsdilemma.
Mehr zum Projekt zur Serie hier.
W 01/83-156 Erich Missalek, Geschichte Polens. Breslau 1911.
Der höchsten Stufe auf der vierteiligen Provenienzampel ist die Farbe Rot zugeordnet. Sie wird vergeben, wenn es sich bei einem Objekt nachweislich um Raubgut handelt. Hier wäre der „klassische“ Fall, dass es den Eigentümer*innen aktiv weggenommen wurde – eine sowjetische Bibliothek wird geplündert, ein jugoslawisches Archiv ausgeräumt oder die Wohnungsausstattung Deportierter verkauft oder versteigert.
Die Provenienzampel
Die vierteilige Provenienzampel ist ein weit verbreitetes Instrument zur Einstufung der untersuchten Medien, wobei allerdings die Bedeutung der einzelnen Farben unterschiedlich angegeben wird. Ich benutze die Version, bei der grün unbedenklich bedeutet, gelb einen leichten Verdacht, orange einen starken Verdacht und rot sicheres Raubgut.
Rot wird aber auch dann vergeben, wenn sich die Eigentümer*innen zwar selbst dazu entschieden, sich von einem Objekt zu trennen, über eine gewisse Wahlfreiheit verfügten, auf welchem Weg das geschehen sollte (Schenkung oder Verkauf, an wen) und diese Entscheidung ihnen selbst zugutekam, indem beispielsweise der Verkaufserlös die rettende Emigration ermöglichte, aber gleichzeitig davon auszugehen ist, dass sie ohne den Verfolgungsdruck des nationalsozialistischen Regimes keine der genannten Entscheidungen getroffen hätten. Das wird so gehandhabt, um die Vielfältigkeit und oft subtile Perfidie nationalsozialistischer Verfolgung angemessen zu berücksichtigen. Wer aus „rassischen“ oder politischen Gründen mit Berufsverbot belegt wurde, musste dennoch irgendwie seinen Lebensunterhalt bestreiten. Gerade in Hinblick auf Juden und Jüdinnen im Sinn der Nürnberger Gesetze lautete die Devise des Regimes, sie auf jeden Fall loszuwerden, dabei aber möglichst viel von ihrem Eigentum einzusacken. Wer zu emigrieren versuchte, konnte in der Regel nicht alles mitnehmen und/oder musste Teile seines Besitzes verkaufen, um die dazu notwendigen überzogenen Gebühren, Steuern u. ä. aufbringen zu können. Dazu kommt, dass bei derartigen Verkäufen die erzielten Preise oft unter Wert lagen und/oder andere Einschränkungen bestanden, die es bei derselben Transaktion in einem verfolgungsfreien Umfeld nicht gegeben hätte. Freiwilligkeit und Wahlfreiheit sind unter derartigen Voraussetzungen sehr bedingte Größen.
Das Beispiel Deutscher Ostmarkenverein
Während also das Schicksal von Jüdinnen und Juden im Sinn der Nürnberger Gesetze die Erweiterung der Farbe Rot erforderlich machte, waren sie nicht die Einzigen, die sich mit erzwungener Freiwilligkeit von ihrem Besitz trennten. Ein weiteres Beispiel, das ich hier vorstellen werde, war der Deutsche Ostmarkenverein. Wir haben ein Buch aus seiner Bibliothek in unserem Bestand, das auf der Provenienzampel rot markiert ist, sich aber dennoch deutlich von Raubgut aus jüdischem Besitz unterscheidet.
Was der 1894 gegründete Deutsche Ostmarkenverein war und was er wollte hat Uwe Puschner am anschaulichsten zusammengefasst:
„Der Wirkungsbereich der Hakatisten, wie der [Ostmarkenverein] nach seinen Gründern Ferdinand von Hansemann, Herrmann Kennemann und Heinrich von Tiedemann-Seeheim genannt wurde, erstreckte sich vornehmlich auf die preußischen Ostprovinzen, insbesondere auf Posen und Westpreußen. Von einer aggressiven Propaganda unterstützt, schürte der Ostmarkenverein einen rassistischen polenfeindlichen Nationalismus – seit etwa 1905 – mit wachsenden antisozialistischen und antidemokratischen Akzenten. Wie die deutschösterreichischen Schutzvereine suchten die Hakatisten massiv die polnische Kultur und Bevölkerung zu diskriminieren und zu verdrängen. Gleichzeitig wurden Anstrengungen unternommen, durch Gütererwerb, durch die Ansiedlung von Bauern, Handwerkern, aber auch von Ärzten, Apothekern und Rechtsanwälten sowie mit Finanzierungshilfen oder karitativen Hilfsmaßnahmen (des Deutschen Frauenvereins für die Ostmarken) das ,Deutschtum‘ in Stadt und Land zu stärken.“1
Wie hier deutlich wird, bestand kein Gegensatz zwischen Ostmarkenverein und Nationalsozialismus, sondern im Gegenteil eine hohe ideologische Übereinstimmung. Ein merkbarer Widerspruch ergab sich erst 1934, als der Verein nicht bereit war, die neue Entspannungspolitik gegenüber Polen mitzutragen. Aber das war nur ein Unterschied in der nach außen angeschlagenen Tonlage, nicht im Kern der Sache. Hitler blieb nach 1934 ein ebenso inbrünstiger Polenhasser wie es die Mitglieder des Vereins waren, deutsch-polnischer Freundschaftsvertrag hin oder her.

Ungeachtet dessen wurde der Ostmarkenverein bereits 1933 vor die Wahl gestellt, sich entweder „freiwillig“ dem Bund Deutscher Osten (BDO, dem gleichgeschalteten Dachverband aller auf den Osten ausgerichteten „Heimatverbände“) zu unterstellen oder aufgelöst zu werden. Der totalitäre Herrschaftsanspruch des Regimes ließ es nicht zu, eigenständige Akteure neben sich zu dulden – erst recht, wenn sie das sensible Feld der Außenpolitik beackerten. Der Verein widersetzte sich der Eingliederung in den BDO und wurde daraufhin wie angekündigt zwangsaufgelöst, sein Vermögen eingezogen. Die Beschlagnahmung wurde allerdings rasch wieder aufgehoben und dem Verein die Möglichkeit zur Selbstauflösung eingeräumt. Das bedeutete, er konnte selbst bestimmen, was mit seinem Eigentum geschah. Die Bibliothek ging als Schenkung an die Publikationsstelle Berlin-Dahlem, die sich ebenfalls und mit einer vergleichbaren ideologischen Schlagrichtung mit Polen beschäftigte.2

Zur Serie: Provenienzforschung am IOS
Die Bestände der Bibliothek des Leibniz-Instituts für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) enthalten auch NS-Raubgut. Wie entdeckt man es? Welche Geschichten stehen hinter betroffenen Büchern? Unsere Blogserie gibt Einblicke in die Provenienzforschung am IOS.
Dieser Fall hat zwei Seiten. Auf der einen Seite ist eindeutig, dass der Ostmarkenverein weder seine Aktivitäten eingestellt noch die Bibliothek verschenkt hätte, wäre er nicht vor die Alternative Gleichschaltung oder Auflösung gestellt worden. Daraus ergibt sich die Einstufung auf der Provenienzampel. Auf der anderen Seite kam der Verein im Vergleich mit anderen, die dem Druck des NS-Regimes ausgesetzt waren, in den Genuss einer Vorzugsbehandlung. Mit Ausnahme der kurzzeitigen Beschlagnahmung blieb seine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit gewahrt. Beachtung verdient auch, dass die Mitglieder keiner individuellen Verfolgung ausgesetzt waren. Das gilt selbst für die Leitung, die immerhin zwei Jahre lang aktiv versuchte, die Unterstellung unter den BDO bzw. die Auflösung abzuwenden. Es lässt sich der Schluss ziehen, dass das Ziel des Regimes nicht darin bestand, den Ostmarkenverein bzw. dessen Mitglieder zu vertreiben oder gar zu vernichten, sondern „nur“ zu disziplinieren.

Wir werden das Buch, obwohl rot markiert, nicht restituieren. Ganz pragmatisch liegt das daran, dass sich das Herder-Institut, das als Quasi-Nachfolger der Publikationsstelle Berlin-Dahlem gegenwärtig den Großteil der Bibliothek des Ostmarken-Vereins (rund 1180 bibliografische Einheiten) besitzt, gegen eine Restitution entschieden hat. Mit nur einem Band im Bestand können wir schlecht eine andere Lösung wählen und das Vorgehen der Kolleg*innen in Marburg hintertreiben. Das gilt umso mehr, als die Gründe für diese Entscheidung, die sich aus den gerade beschriebenen zwei Seiten dieses Falles ergeben, nachvollziehbar sind. Erstens fiel die Sanktionierung des Vereins milde aus. Zweitens existiert keine Nachfolgeorganisation, und wollte jemand nach einer vergleichbaren Organisation suchen, die als Empfängerin in Frage käme, würde er im rechtsextremen Spektrum landen. Hier keine Kontakte knüpfen und keine politischen Schwurbeleien unterstützen zu wollen ist mehr als verständlich.

Zur Autorin
Dr. Daniela Mathuber (Bild: IOS/Neverflash.com) ist Historikerin und war bis April 2024 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung. Hier bearbeitete sie das Projekt „‚Wenn sich da u. U. etwas machen ließe‘. Potenzielles Raubgut im Bibliotheksbestand des Leibniz-Instituts für Ost- und Südosteuropaforschung“, das 2022 bis 2024 läuft und vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste finanziert wird.
- Puschner, Uwe: Die völkische Bewegung im wilhelminischen Kaiserreich. Sprache – Rasse – Religion. Darmstadt 2001, 112f. [Hervorhebungen im Original]. [↩]
- Briel, Cornelia: Der Teilbestand „Deutscher Ostmarkenverein“ im Bestand „Publikationsstelle Berlin-Dahlem“ der Forschungsbibliothek des Herder-Instituts – eine legitime Schenkung oder NS-Raubgut? In: Bibliothek und Medien 40/1-2 (2023), 2-15, hier 6-10. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion ostBLOG (17. März 2025). Walking into Spiderwebs XI: Die Schattierungen der Farbe Rot. ostBLOG. Abgerufen am 9. November 2025 von https://doi.org/10.58079/13ho6
